Der Titel sagt eigentlich ja schon alles. Aber der Reihe nach:

Ich bekomme ab und zu ein Paket aus China - natürlich mit einem Gadget drin. Normalerweise sind die Pakete ausreichend deklariert und man hat keine Probleme mit dem Zoll (erst recht bei den China-Preisen).
Dieses Mal ist es jedoch anders. Da der Wert des Artikels bei $68.28 liegt ist der "Freibetrag" überschritten. Mehrwertsteuer muss ich also bezahlen, damit habe ich auch gerechnet.

Womit ich nicht gerechnet habe, sind die vielen, vielen Gebühren von der Post:

Verzollung

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Von dem Gesamtbetrag CHF 39.20 sind gerade einmal CHF 8.10 Mehrwertsteuer! Der Rest (CHF 31.10) Gebühren!
Bitte versteht mich nicht falsch, die Mehrwertsteuer bezahle ich gerne und sind auch kein Problem. Aber dass ich 3.8x so viele Gebühren bezahlen MUSS wie Mehrwertsteuer ist meiner Meinung nach reine Abzocke.

 

Beispiel: "Besichtigung/Lagerung/Wertabklärung" mit CHF 13.- (auf diesen Betrag bezahle ich ja auch noch Mehrwertsteuer...)

Wie der untere Screenshot beweist, war das Paket am 25.01.2016 am Zoll. Der Brief für das Einreichen weiterer Unterlagen wurde aber erst am 27.01.2016 versendet. Für diese zwei Tage, an dem das Paket beim Zoll herumlag, kann die Post Gebühren fürs Lagern berechnen. Mir kann keiner erzählen, dass ein Zollbeamter zwei Tage lang das Paket anschaut und über den Wert spekuliert. Und wenn doch, wo kann man sich dafür bewerben?!
Den Brief kann ich also frühestens am 28.01.2016 bekommen. Die Unterlagen habe ich ein paar Stunden nach Erhalt des Briefes per E-Mail versendet.

Mein Paket genehmigte sich auf MEINE Kosten ein verlängertes Wellness-Weekend bei der Post.

Sendungsverlauf Anforderung der Verzollungsunterlagen

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Erst kürzlich jammerte die Post, wie sie bei Paketen aus Fernost drauflegen. Sie haben also eine effiziente Methode gefunden dies auszugleichen.
Bravo!

 

Variante 2:
Der Absender deklariert den Artikel fälschlicherweise mit einem zu hohen Wert. Den Zoll interessiert das nicht die Bohne, er verzollt das, was drauf steht.
Auch wenn ich beweisen kann (mit einer Rechnung), dass ich beispielsweise nur CHF 4.50 dafür bezahlt habe, sehe ich mein Geld nie mehr wieder.
Der Grund: Für eine erneute Überprüfung der Verzollung muss ich eine Gebühr von CHF 30.- entrichten. Ich werde also so oder so mein Geld los.

Nochmals - bravo Schweizer Post!

 

 

Ein Vorschlag von mir:
Die Bearbeitungsgebühr darf erst verrechnet werden, wenn die Mehrwertsteuer die Bearbeitungsgebühr übersteigt.

 

Wer nun denkt, bei anderen Paketunternehmen sei dies besser, der irrt!

Für euch habe ich noch eine "lustige" Geschichte mit FedEx.
Die Geschichte findet ihr hier.

 

Habt Ihr auch schon Erfahrungen (positiv oder negativ) mit der Postverzollung gemacht?
Wenn ja, dann schreibt es doch unten in die Kommentare.

 


Kommentare  

+11 # David S. 2016-07-11 21:30
Meine Erfahrung: Es herrscht pure Willkür!
Ganz teuer wird der Spass, wenn noch Zollgebühren + Gewichtszoll ins Spiel kommen z.B wenn man ein Zelt aus dem Ausland bestellt... Dann sind 100 Franken Gebüren schnell mal per Nachnahme fällig. :-x
Am schlimmsten ist die Bürokratie wenn man sich wehren will, immer das gleiche: Schuld ist der Absender oder der Empfänger, selber machen Sie nie Fehler...
Unterste Schublade!
+6 # Isabelle Scherrer 2017-03-27 20:00
Ich warte seit dem 12.3.2017 auf die Verzollung meines in London gekauften Ringes. Gemäss Nachforschung der Royal Air Mail ist das Paket bereits am 12.3.2017 in Basel der Zollbehörde übergeben worden. Auf Antrage bei der CH-Postverzollu ng hat man erst am 23.3., also rund 14 Tage später und auf Nachforschung hin endlich das Paket zur "Einscannung" übergeben. Man komme auf mich zu sobald man soweit sein. Das nenne ich Schikanieren und ich frage mich ernsthaft eine Strafanzeige gegen diese Behörde einzureichen
+2 # Dirk B. 2020-01-12 17:36
Variante 2, gerade gehabt. Tippfehler im Herkunftsland, Zollrechnung mehr als 2x der Wert vom Päckli, keine Entschuldigung, nur Unfreundlichkei t.

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